Gasprüfungen

Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41a (5) StVZO: Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Dies können Sie bei uns - Sachverständigenbüro Bölling & Partner in Münster - vornehmen lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.

Gasanlagenprüfung (GAP): Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgerüstet sind, haben im Zusammenhang mit jeder Reparatur der Gasanlage eine Gasanlagenprüfung durchführen zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Gasanlage durch Brand oder Unfall beeinträchtigt wurde. Diese Prüfung darf von verantwortlichen Personen in anerkannten Kraftfahrzeugwerkstätten, amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder GTÜ-Prüfingenieuren durchgeführt werden, die hierfür eine spezielle Anerkennung haben. 

Erfahren Sie beim GTÜ- Info-Dienst mehr rund um das Thema Gasfahrzeuge oder wenden Sie sich an Inh. Andreas Giersberg und die kompetenten Mitarbeiter.